Welche Nutzungsrechte für Design gibt es?

by ANN-SOPHIE WEBERING

12. Juni 2020
Wordpress Webdesign für Ärzte

Inhaltsverzeichnis

Mit Sicherheit ist dir das ein oder andere Mal schon der Begriff „Nutzungsrechte“ zu Ohren gekommen. Man hört diesen Begriff häufig im Zusammenhang mit dem Kauf von Logos, aber auch bei gemieteten Gegenständen oder bei der Nutzung von Fotos sind Nutzungsrechte essentiell.

Für die Zusammenarbeit mit einem Grafiker ist das Wissen über Nutzungsrechte von großer Bedeutung, denn je nachdem, welche Rechte dir dein Grafiker für deine erworbenen Designleistungen einräumt, hast du unterschiedliche Optionen, wie du diese Werke verwenden darfst oder, noch viel wichtiger, wie du diese nicht nutzen darfst. Du solltest also im Vornherein genau prüfen, welche Rechte du z.B. für dein Logo miterwirbst, damit auf dich keine Folgekosten zukommen oder der Grafiker dir womöglich die nicht vereinbarte Nutzung untersagen kann.

Üblicherweise stellt dir dein Grafiker neben den allgemeinen Kosten für die erbrachte Designleistung auch die Nutzungsrechte in Rechnung.

Nutzungsrechte können nach folgenden Kriterien bemessen werden, wir nehmen als Beispiel den Erwerb eines Logodesigns.

Einfache Nutzungsrechte

Bei dieser Variante der Nutzung sind der Käufer und der Urheber (in diesem Falle der Designer) berechtigt das Logo zu verwenden. Der Urheber ist somit berechtigt, das Logo beispielsweise für Eigenwerbung zu verwenden. Der Käufer darf die Rechte an dem Logo an keine weitere Person übertragen (z.B. an einen weiteren Grafiker). Der Käufer bekommt die vom Urheber erteilte Erlaubnis, das Logo auf die im Vertrag vorgegeben Art und Weise zu nutzen.

Ausschließliches (exklusives) Nutzungsrecht:

Der Urheber überlässt hiermit dem Käufer das ausschließliche Nutzungsrecht, dass bedeutet, dass der Urheber sämtliche Rechte an dem Logo verliert und es nur nach Absprache für Eigenwerbung o.Ä. verwenden darf. Nach § 31 Absatz 3 Satz 2 UrhG des UrhG ist es jedoch möglich, dem Urheber das Recht zu geben, weiterhin das Logo als Referenz zu verwenden.

Designwerke, wie z.B. Logos, Grafiken und Webdesigns sind ohne vertragliche Vereinbarung nicht automatisch urheberrechtlich geschützt, anders bei Fotografien, diese sind ohne jegliche Vereinbarungen urheberrechtlich geschützt. Wenn bei deinem Design-Kauf keine Nutzungsrechte vereinbart und/oder beschränkt wurden, können diese grundsätzlich auf alle erdenklichen Arten genutzt werden.

Wenn die Werke jedoch vertraglich geschützt wurden, dann musst du dich an die vorgegebene Nutzungsrechte halten, und bei bedarf deine Nutzungsrechte nach Verhandlung mit dem Urheber erweitern, damit du nicht abgemahnt oder im schlimmsten Fall zu Schadensersatz verklagt werden kannst.

Räumliche Beschränkung:

National, international, festgelegte Sprachräume, Orte

Zeitliche Beschränkung:

z.B. 5 Jahre, zeitlich unbegrenzt, für die Dauer einer Kampagne, bis zu einem festgelegten Zeitpunkt

Beschränkung der Nutzungsart:

Nur Online, Kampagne, Zeitung, Flyer, festgelegte Vervielfältigung

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